Gallus Pfister wollte eigentlich am 1. Juni seine neue Stelle als Gemeindepräsident in Heiden antreten. Mitte April wurde der Unternehmer und politische Quereinsteiger bereits im 1. Wahlgang gewählt. Er setzte sich sogar gegen zwei bisherige Gemeinderäte durch. Wegen einer Stimmrechtsbeschwerde wurde seine Wahl aber annulliert. «Ich musste mich zuerst mal hinsetzen und alles setzen lassen», sagt Pfister über diesen Moment.
Beschwerde wegen Wohnsitzpflicht
Gallus Pfister wohnte am Wahltag noch in Wil SG und nicht in Heiden. Darum hat ein Stimmbürger Beschwerde gegen die Wahl eingereicht. Er bemängelte, dass Pfister bei der Wahl keinen Wohnsitz in Heiden hatte. Der Ausserrhoder Regierungsrat hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Weil das Gesetz keine klaren Angaben macht zur Wohnsitzpflicht, musste sich die Regierung auf die Kantonsverfassung berufen.
Gesetz überarbeiten
«In der Verfassung steht, dass das Stimmrecht am Wohnsitz ausgeübt wird», sagt Regierungsrat Paul Signer. Wer kein Stimmrecht am Wohnsitz hat, kann dort auch nicht gewählt werden. Nun möchte die Ausserrhoder Regierung das Gesetz anpassen. Man sei sich bewusst, dass in Ausserrhoden das Potenzial an möglichen Kandidaten klein sein. Deshalb möchte man auch auswärtigen Kandidaten eine Wahl ermöglichen.