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Heiden
Legende: Die Gesamterneuerungswahlen in der Gemeinde Heiden haben ein Nachspiel. zvg

Ostschweiz Heiden droht ein beschlussunfähiger Gemeinderat

In Heiden ist gegen die Wahl des Gemeindepräsidenten Gallus Pfister eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht worden. Zudem haben zwei von sieben Mitgliedern des neuen Gemeinderats die Wahl nicht angenommen.

Grund für die Beschwerde ist, dass der zum Gemeindepräsidenten gewählte Gallus Pfister (parteilos) zum Zeitpunkt des Urnengangs seinen Wohnsitz nicht in Heiden gehabt habe und daher nicht wählbar gewesen sei.

In seiner Stellungnahme hält der Gemeinderat fest, dass nach seiner Überzeugung Personen wählbar seien, wenn sie den Wohnsitz bei Amtsantritt in der Gemeinde hätten. Gallus Pfister habe dies zugesichert (er kommt aus dem st. Gallischen Wil). Mangels einer konkreten Gesetzesbestimmung zum Fall beruft sich der Gemeinderat bei seiner Einschätzung auf eine Bestimmung aus dem Justizgesetz.

Sollte die Ausserrhoder Regierung die Beschwerde gutheissen, gebe es in Heiden nur noch vier Gemeinderäte: Die Wahl von Pfister wäre ungültig. Über die Beschwerde entscheidet der Ausserrhoder Regierungsrat am 28. April.

Wahl nicht angenommen

Zudem haben zwei Mitglieder des Gemeinderats aus Enttäuschung über ihre Resultate bekannt gegeben, dass sie ihre Wahl ablehnen. Nach der Gemeindeordnung wäre das Gremium dann aber nicht mehr beschlussfähig. Dafür bräuchte es mindestens fünf Gemeinderäte.

Der neugewählte Gemeinderat könnte «weder konstituieren noch laufende Geschäfte behandeln», heisst es in der Mitteilung. Der nächste Wahltermin für die beiden freien Sitze im Gemeinderat ist am 14. Juni.

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