Die Strassenbeleuchtungskorporation wurde 1887 gegründet. Jeder Grundeigentümer war Mitglied der Korporation und musste einen Beitrag an die Strassenbeleuchtung bezahlen. Dieser betrug für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zwischen 40 und 50 Franken.
Aufgrund von Änderungen im Strassengesetz und eines Bundesgerichtsentscheides hat Heiden diese Regelung nun aber geändert. Öffentliches Licht sei eine öffentliche Aufgabe, hält das Bundesgericht fest. Nun muss die Gemeinde die 513 Laternen verwalten. Jährlich fallen Kosten von rund 122 000 Franken an, welche der Steuerzahler übernehmen wird.