Der Vorwurf, nicht genehmigte Herzklappen eingeführt zu haben, wird von der Konstanzer Staatsanwaltschaft weiter untersucht. In vier bis acht Wochen könnten Ergebnisse vorliegen, sagte eine Behördensprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Eingestellt wurde ein Teilverfahren wegen geringer Schuld in einem Punkt. Ein Arzt habe ohne Zulassung praktiziert, dabei hätten sich die Beschuldigten lediglich auf eine deutsch-schweizerische Übereinkunft aus dem Jahr 1884 verlassen. In dieser Übereinkunft steht, dass grenznah wohnende Ärzte im jeweils anderen Land in Grenznähe ihren Beruf ausüben dürften. Patienten waren aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht gefährdet: Der betroffene Arzt sei im Besitz einer Schweizer Bewilligung zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit gewesen.
Im Kanton Thurgau entlastet
Das Herz-Neuro-Zentrum Bodensee hat sowohl einen Standort in Kreuzlingen und in Konstanz. Der Vorwurf, mehreren Dutzend Patienten und Patientinnen nicht zugelassene Herzklappen aus Tschechien implantiert zu haben, wurde im Kanton Thurgau für die Klinik in Kreuzlingen abgeklärt. Nach einer Administrativuntersuchung wurde das Herz-Neuro-Zentrum Bodensee vom Gesundheitsdepartement von diesen Vorwürfen entlastet.