Erstmals wurde der Hilfspfleger im Jahr 2008 wegen sexueller Belästigung gegenüber einer Patientin verdächtigt. Die Beweislage war unsicher und widersprüchlich. Die Patientin wollte keine Strafanklage einreichen.
«Der Hilfspfleger wurde schriftlich verwarnt mit dem klaren Hinweis, dass bei erneutem Verdacht die Entlassung drohe. Zudem wurde er unter besondere Beobachtung gestellt», sagt Heidi Hanselmann, St. Galler Gesundheitsdirektorin und Verwaltungsratspräsidentin der Spitalverbunde, gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz».
Strafanzeige eingereicht
2010 wurden erneut zwei Vorwürfe laut. Der Hilfspfleger wurde sofort freigestellt und das Arbeitsverhältnis beendet. Eine betroffene Patientin wollte keine Strafanzeige erstatten. Im Einvernehmen mit der zweiten betroffenen Patientin hat die Spitalregion Fürstenland Toggenburg Anzeige erstattet.
Die Staatsanwaltschaft führte eine Strafuntersuchung gegen den Angeschuldigten durch und hat Anklage beim Kreisgericht erhoben. Die Angelegenheit ist beim Gericht anhängig.
Der Verwaltungsrat der Spitalregion hat eine dreiköpfige Expertengruppe eingesetzt, um eine Überprüfung verschiedener Prozesse am betroffenen Spital vorzunehmen. Neu werden bei Bewerbungen nun stets Strafregisterauszüge und Referenzen angefordert.