Das neue Hundegesetz sei in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung gestossen, hiess es in einer Mitteilung des Kantons. Einzig die Verteilung einzelner Aufgaben auf den Kanton und die Gemeinden wurde teilweise kritisiert und stellenweise angepasst. Die Gemeinden müssen laut dem neuen Gesetz die Hundesteuern einziehen und Hundehalter kontrollieren. Eine Aufgabe, die bis anhin die Kantonspolizei Ausserrhoden erledigt hat. Im Gegenzug dazu kümmert sich der Kanton nun um Fälle, bei denen Fachwissen gefragt ist - etwa, wenn die Haltung von Hunden in Einzelfällen eingeschränkt werden muss.
Im neuen Gesetz werden keine Hunderassen verboten. Und sogenannte «landwirtschaftliche Hofhunde» werden gleich behandelt wie andere Hunde. Verschiedentlich wurde gefordert, die Hundesteuer für Hofhunde tiefer zu halten.