Für das eidgenössische Grundbuch muss die Ausserrhoder Gemeinde Hundwil ihr Grundbuch überarbeiten. Das bedeutet: 1000 Grundstücke überprüfen, Einträge aktualisieren und Rechte diskutieren. Vom Hühnerstall in Nachbars Garten bis zum Zufahrtsweg zum eigenen Haus.
«Wenn die Leute mal ein Recht besitzen, geben sie es kaum wieder her», so lautet das Fazit vom Hundwiler Grundbuchverwalter Walter Buff. Rund 1000 Grundstücke muss Buff verhandeln, Neues aufnehmen und dabei auch alte Rechte überprüfen. Zum Beispiel das Recht, beim Nachbarn einen Hühnerstall aufzustellen, Wäsche zu trocknen oder Brennholz zu stapeln, weil das eigene Grundstück keinen Umschwung enthält.
Bewilligung Leichen zu transportieren
Früher, wo es nur wenige Strassen gab, waren im Grundbuch unter anderem Bewilligungen aufgeführt, um Leichen ins Dorf zu transportieren, im Dorf einzukaufen oder sein Vieh auf die Alp zu treiben. Damit sie mit Vieh, Schlitten oder zu Fuss über die fremden Grundstücke durften, brauchten sie diverse Wegrechte.
Heute gibt es zwar Strassen, gewisse Rechte müssen beibehalten und ins eidgenössische Grundbuch überführt werden.
Auch heute braucht es Wegrechte für Zufahrtswege über fremde Grundstücke. Oder Häuser, die immer noch keinen Umschwung haben und auch heute noch eine Bewilligung im Grundbuch brauchen, um ihren Hühnerstall oder Wäscheleine auf Nachbars Grundstück aufzustellen.
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