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Pokerchips und eine Hand
Legende: Weil ohne Einsatz gespielt wurde, waren die Brüder der Meinung, das Pokerturnier sei legal. Keystone

Ostschweiz Illegales Pokerturnier: Brüder verurteilt

Weil sie ein illegales Pokerturnier veranstaltet haben, müssen zwei Brüder eine Busse von 750 Franken bezahlen. Das Ausserrhoder Obergericht hat den erstinstanzlichen Schuldspruch bestätigt.

Am 17. Dezember 2010 hatte die Ausserrhoder Kantonspolizei, mit 20 Mann ausgerüstet mit Pistolen und kugelsicheren Westen, den Pokerclub Gling in Herisau gestürmt. Dort lief ein Pokerturnier der Variante Texas Hold’em No Limit. 41 Personen wurden verhaftet.

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) büsste die Inhaber mit je 1500 Franken wegen der Organisation von Glücksspielen ausserhalb konzessionierter Spielbanken. Zudem wurde das Spielgeld von 780 Franken beschlagnahmt und den Beschuldigten wurden Verfahrenskosten von 2255 Franken auferlegt.

Ein letztes Turnier

Dabei wollten die Brüder den Pokerclub schliessen und nur noch ein letztes Turnier veranstalten. Der Grund: Die Rechtslage hatte sich geändert. Poker war seit einem Bundesgerichtsurteil vom 20. Mai 2010 nur noch in konzessionierten Spielbanken erlaubt - oder im Familien- und Freundeskreis.

Die beiden fochten die Busse an und verlangten eine Beurteilung durch ein kantonales Strafgericht. Sie seien der Meinung gewesen, nichts Illegales zu tun, da ohne Einsatz gespielt wurde, erklärten sie im vergangenen November vor dem Ausserrhoder Kantonsgericht.

Nicht fahrlässig

Die Einzelrichterin sprach die Brüder schuldig, Glücksspiele ausserhalb konzessionierter Spielbanken organisiert zu haben. Sie halbierte allerdings die Geldstrafe auf je 750 Franken.

Das Obergericht bestätigte nun die Höhe der Busse gegen die beiden Organisatoren. Im Gegensatz zur Vorinstanz befand das Obergericht, die beiden Brüder hätten nicht fahrlässig sondern vorsätzlich gehandelt. Weil die Staatsanwaltschaft zwar den Schuldspruch, nicht aber das Strafmass angefochten hatte, blieb es bei den 750 Franken.

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