Mit dem seit Mitte 2012 geltenden Polizeigesetz hat die Kantonspolizei Thurgau die rechtliche Grundlage für den Aufbau und den Betrieb eines polizeilichen Assistenzdienstes PAD erhalten. Da im Gesetz die Gemeinden als erste Nutzer genannt sind, wurde bei ihnen eine Umfrage durchgeführt.
Genau die Hälte aller Thurgauer Gemeinden hat erklärt, kein Interesse am PAD zu haben. Sieben Gemeinden reagierten nicht auf die Umfrage, und 33 Gemeinden könnten sich vorstellen, den PAD in Anspruch zu nehmen. Davon haben 13 Gemeinden aktuell keinen Bedarf, teilt die Kantonspolizei mit.
Verzicht nicht für immer
Der Kommandant der Thurgauer Kantonspolizei Hans Baltensberger sagt gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz», dass man für die Zukunft offen sei. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt eine stärkere Nachfrage abzeichnen, werde eine Einführung erneut geprüft.
Die Mitarbeiter des PAD sind Sicherheitsassistenten. Sie übernehmen Aufgaben der Verkehrs- und Ordnugnspolizei. Dazu gehören auch Patrouillengänge. Die Sicherheitsassistenten verteilen beispielsweise Parkbussen. Viele Gemeinden delegieren das an private Firmen.
Sicherheitsassistenten haben mehr Kompetenezen als Mitarbeiter von Privatfirmen. Sie absolvieren jedoch eine kürzere Ausbildung als Kantonspolizisten und zählen nicht zum Bestand des Polizeikorps.