Rund die Hälfte der Fussgängerstreifen in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen ist zu wenig sicher. Dies ergab eine Überprüfung durch die kantonalen Tiefbauämter und die Polizei. Die meisten Streifen können mit kleinen Massnahmen sicherer gemacht werden, bei anderen sind grössere bauliche Massnahmen notwendig.
In gewissen Fällen verschwinden Fussgängerstreifen auch - aus Sicherheits- oder anderen Gründen. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es heute noch 450 Fussgängerstreifen, 40 wurden in den letzten beiden Jahren demarkiert. Einerseits, so Kantonsingenieur Urban Keller, weil sie an zu gefährlichen Stellen gewesen seien, andererseits aber auch, weil beispielsweise in Herisau 30er-Zonen entstanden seien. Und, so Keller: «Das Gesetz verbietet in 30er-Zonen Fussgängerstreifen grundsätzlich.»
Fussgänger nicht in falscher Sicherheit wiegen
Von den 1500 Fussgängerstreifen im Kanton St. Gallen sollen weniger als fünf Prozent aufgehoben werden, erklärt Projektleiter Florin Scherrer. Meist handle es sich dabei um sogenannte historische Fussgängerstreifen, die heute keinen Sinn mehr ergäben oder aber um Fussgängerstreifen, die die Fussänger in einer falschen Sicherheit wiegen würden.
Entwicklung wird beobachtet
Beim Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger beobachtet man diese Entwicklung besorgt. Geschäftsführer Thomas Schweizer betont: «Das Problem besteht darin, dass bei einer Aufhebung eines Fussgängerstreifens, die Leute die Strasse nach wie vor an jenem Ort überqueren und die Situation dadurch gefährlicher wird.»
Der Fachverband plant politische Schritte auf nationaler Ebene. In einer Interpellation fordert er einen Sicherheitscheck, den die Kantone bei Fussgängerstreifen anwenden könnten, um so auch die Aufhebung von Fussgängerstreifen zu minimieren.