Der Hauptangeklagte hatte in den Jahren 2006 bis 2012 für die Vermittlung von Fertighäusern Provisionen erhalten. Gleichzeitig unterstützte er die Kunden bei den Anträgen für Hypothekarkredite. Dabei soll er in den entsprechenden Unterlagen falsche Angaben über die finanziellen Verhältnisse der Bauherren gemacht haben. So hätten die Banken Kredite gesprochen, die sie bei Kenntnis der wahren Verhältnisse verweigert hätten, lautete der Vorwurf der Anklage.
Das Kreisgericht St.Gallen erklärte ihn des mehrfachen Betrugs, des versuchten Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Dem zweiten Beschuldigten wurde vorgeworfen, er habe den Hauptangeklagten in vier Fällen unterstützt. Er wurde wie auch der dritte Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.