Die Initiative will verhindern, dass wichtige naturnahe Flächen in der Stadt überbaut werden. Dazu gehören: Dreilindenhang/Drei Weieren, Scheitlinsbüchel/Notkersegg, Solitüde/Schlössli Haggen, Waltramsberg/Peter und Paul sowie das Gebiet beim Gübsensee.
Stadtrat will Urteil prüfen
Der Stadtrat hatte das Begehren für ungültig erklärt, weil es seines Erachtens übergeordnetes Recht verletze und deswegen nicht umsetzbar sei. Gegen diesen Entscheid legten die Jungen Grünen Rekurs beim Departement des Innern ein, welcher abgewiesen wurde. Die Partei zog den Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht, das ihnen nun Recht gab.
Der St. Galler Stadtrat will erst die Urteilsbegründung studieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Denkbar wäre ein Weiterzug des Falles ans Bundesgericht. Dazu bleibt ihm eine Frist von 30 Tagen.