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Ostschweiz Initiative gegen Asylzentrum in Amden ungültig

In Amden SG wollte ein Komitee eine Initiative einreichen, die den Gemeinderat verpflichtet hätte, wegen des Asylzentrums Klage gegen den Kanton einzureichen. Der Gemeinderat macht den Initianten einen Strich durch die Rechnung.

Mit Gutachten abgesichert

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Die Ausgangslage sei zwar klar gewesen, man habe aber trotzdem noch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um sich «hundertprozentig abzusichern, dass es in der Sache nicht noch irgendwelche Umwege gibt», erklärte Urs Roth, Gemeindepräsident von Amden, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der Gutachter habe dies klar verneint.

Das Volksbegehren, das verlange, Klage beim kantonalen Verwaltungsgericht gegen den Kanton St. Gallen wegen des geplanten Asylzentrums in Amden zu erheben, sei unzulässig. Dies teilte der Gemeinderat von Amden am Donnerstag mit. Das Komitee hatte argumentiert, ein Asylzentrum für 80 bis 120 Personen sei im Vergleich mit der Einwohnerzahl unverhältnismässig und «zerstöre die gewachsenen Dorfstrukturen und den Dorffrieden».

Entscheid ist noch nicht definitiv

Der Entscheid über die Einreichung einer Klage falle nicht in die Zuständigkeit der Bürgerschaft, hält der Gemeinderat in der Mitteilung fest. In den Bestimmungen der Gemeindeordnung würden die «unübertragbaren Aufgaben» aufgezählt. Dazu gehöre die Einreichung und Anerkennung von Klagen, das Ergreifen von Rechtsmitteln und der Abschluss von Vergleichen.

Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann innert zwei Wochen beim Departement des Innern rekurriert werden.

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