Das Volksbegehren, das verlange, Klage beim kantonalen Verwaltungsgericht gegen den Kanton St. Gallen wegen des geplanten Asylzentrums in Amden zu erheben, sei unzulässig. Dies teilte der Gemeinderat von Amden am Donnerstag mit. Das Komitee hatte argumentiert, ein Asylzentrum für 80 bis 120 Personen sei im Vergleich mit der Einwohnerzahl unverhältnismässig und «zerstöre die gewachsenen Dorfstrukturen und den Dorffrieden».
Entscheid ist noch nicht definitiv
Der Entscheid über die Einreichung einer Klage falle nicht in die Zuständigkeit der Bürgerschaft, hält der Gemeinderat in der Mitteilung fest. In den Bestimmungen der Gemeindeordnung würden die «unübertragbaren Aufgaben» aufgezählt. Dazu gehöre die Einreichung und Anerkennung von Klagen, das Ergreifen von Rechtsmitteln und der Abschluss von Vergleichen.
Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann innert zwei Wochen beim Departement des Innern rekurriert werden.