Auf Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr (fixe, mobile und halbmobile) sei in geeigneter Weise hinzuweisen (gut sichtbare Signalisation am betroffenen Strassenrand, ca. 200m vor der Kontrolle).
Der Initiant schreibt in seiner Begründung, dass damit das Ziel von Geschwindigkeitskontrollen erreicht werde. Dieses sei, dass Autofahrer mit einer angemessenen Geschwindkeit fahren. Die Fahrer würden durch die Signalisation sensibilisiert.
Die Initiative wird nun im Grossen Rat diskutiert. Im April stimmt die Landsgemeinde darüber ab.