Die SVP-Fraktion fordert gesetzliche Grundlagen für «gesellschaftliche Integrationsverträge». Diese sollen mit Ausländerinnen und Ausländern abgeschlossen werden. Gemeint sind schriftliche Bekenntnisse «zu den rechtlichen Grundlagen, den demokratischen Grundwerten sowie den Wertvorstellungen der Schweiz». Darin solle auch festgehalten werden, dass das religiöse Recht des Islam dem «Schweizer Recht auf Schweizer Territorium unmissverständlich und ausnahmslos untergeordnet» wird. Diesen Vertrag sollen alle Ausländer unterzeichnen, auch solche aus EU- und EFTA-Staaten oder solche, die bereits im Kanton St. Gallen wohnen.
Bundesrecht zuständig
Die St. Galler Regierung lehnt die Motion ab und verweist auf Bundesrecht: Integrationsverträge mit Ausländerinnen und Ausländern würden vom Bund geregelt. Bei Zugewanderten aus den EU/EFTA-Staaten seien zudem Integrationsvereinbarungen wegen der Personenfreizügigkeit nicht möglich. Das Anliegen der SVP könne deshalb auf kantonaler Ebene nicht umgesetzt werden.
Die Regierung betont aber, dass sie Integrationsvereinbarungen als wichtiges Instrument erachte. Im Kanton St. Gallen werden sie mit Ausländerinnen und Ausländern abgeschlossen, die von ausserhalb der EU- und EFTA-Staaten einreisten.
Stelle gestrichen
In den letzten Jahren habe im Kanton St. Gallen die Zahl der Integrationsvereinbarungen stetig zugenommen, schreibt die Regierung. Eine weitere Steigerung sei wünschenswert. Deshalb habe sie dafür eine halbe Sachbearbeiterstelle ins Budget für 2016 gestellt. Diese Stelle sei aber vom Kantonsrat auf Antrag der Finanzkommission gestrichen worden.