Dass die Bilder vier Monate lang online waren, hätte nicht passieren dürfen, erklärt der Erste Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, Thomas Hansjakob, gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von SRF 1. Er hätte die Erlaubnis für deren Veröffentlichung gegeben, nacher aber vergessen, sie wieder entfernen zu lassen.
Jetzt habe er den Fehler aber erkannt und ziehe daraus die Konsequenzen, so Hansjakob. Sprich: Er will die internen Richtlinien anpassen. «Es ist nicht nötig, dass Bilder länger als ein bis zwei Wochen online sind», so Hansjakob. Denn: Erfahrungs-gemäss würden Fahndungsfotos in den ersten Tagen am häufigsten angeklickt, danach mache es keinen Sinn mehr.
Für die Gegner der Internetfahndung kommt der Vorfall wie gerufen. Sie machen einmal mehr darauf aufmerksam, dass es heikel sei, Bilder von mutmasslichen Tätern im Netz zu veröffentlichen. Denn, so SP-Kantonsparlamentarier Etrit Hasler, einmal veröffentliche Bilder könnten immer wieder gefunden werden, auch wenn sie bereits gelöscht worden seien.