Die Baukommission der Stadt Wil hatte die 306 Einsprachen geprüft und sie Ende 2012 abgewiesen. Die Baubewilligung wurde unter Auflagen erteilt. Gegen diesen Beschluss erhoben drei Gruppen von Rekurrenten kurz darauf Rekurs beim Baudepartement des Kantons St.Gallen. Die Rekurse bezogen sich dabei inhaltlich auf die Zonenkonformität, die verkehrsmässige Erschliessung, die Anzahl Parkplätze, übermässigen Schattenwurf sowie auf Lärm- und Lichtimmissionen durch zu- und wegfahrende Fahrzeuge und auf Lärm- und Geruchsimmissionen durch Rauchende im Freien.
Nun weist das St.Galler Baudepartement die Rekurse ab und begründet den Entscheid wie folgt: Die Gewerbeindustriezone sei zonenkonform. Den Schattenwurf sowie die Lärm-, Licht- und Geruchsimmissionen beurteilt das Baudepartement als nicht übermässig. Bezüglich des Verkehrs und der Parkplätze hält das Baudepartement fest, dass die Erschliessung des Begegnungszentrums ebenso ausreicht wie die Anzahl der Parkplätze.