Mit dem Gesetz wird das Öffentlichkeitsprinzip auf kantonaler und Gemeindeebene umgesetzt. Die Arbeit der Verwaltung und der Behörden soll transparenter werden. Der Rat trat mit 94 zu 19 Stimmen auf die Vorlage ein; einzig die FDP-Fraktion war dagegen.
Vreni Wild (FDP, Wald-Schönengrund) bezeichnete ein spezielles Gesetz als unnötig. Die heutigen Regelungen genügten. Es bestehe eher die Gefahr einer Informations-Überflutung der Bürgerinnen und Bürger als einer zu knappen Information, sagte Wild. Graubünden, Thurgau und Appenzell Innerrhoden kämen ohne Gesetz aus.
Bürgerfreundlich und liberal
SVP-Fraktionssprecher Erwin Böhi (Wil) sah dies anders: Das neue Gesetz sei bürgerfreundlich. Es trage bei zur Demokratie und zur Beteiligung der Bevölkerung am öffentlichen Leben. Susanne Hoare (Grüne, St. Gallen) begrüsste die «liberale und grosszügige» Regelung.
Laut Regierungsrat Fredy Fässler konkretisiert das Gesetz das Öffentlichkeitsprinzip, das seit 2003 in der St. Galler Kantonsverfassung steht. Nun werde das Verfahren geregelt. Das frühere «Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeits-Vorbehalt» gebe es nicht mehr.
Behördensitzungen bleiben geheim
Das Öffentlichkeitsgesetz erleichtert die Einsichtnahme in Gutachten, Bewilligungen, Vernehmlassungen und andere Dokumente. Regierung, Gemeinde- und Schulräte oder Kommission tagen aber weiterhin hinter verschlossenen Türen. Für ihre Sitzungen gilt das Öffentlichkeitsprinzip nicht.
SRF1, Regionaljournal Ostschweiz, 17.30 Uhr