Ursprünglich wollte der Kanton Glarus auf drei Stockwerken eine Asylunterkunft für 27 Personen machen. Gegen die Baubewilligung gab es jedoch Widerstand. Verschiedene Beschwerdeführer waren der Meinung, dass die Nutzung des ehemaligen Restaurants nicht zonenkonform ist. Das Verwaltungsgericht hat dies bestätigt. Es geht davon aus, dass Asylunterkünfte in Wohnzonen gehören.
Der Kanton akzeptiert diesen Entscheid. Anstatt des ganzen Hauses, werden nun nur der erste und der zweite Stock umgebaut, heisst es in einer Mitteilung. Der Kanton beruft sich damit auf die Bestandesgarantie. Diese besagt, dass Räume, welche in der Vergangenheit zum Wohnen benutzt wurden, auch in Zukunft als solche benutzt werden dürfen.
Damit werden in Riedern 16 neue Plätze für Asylsuchende geschaffen. Der Kanton lässt offen, ob er eine Umzonung der Parzelle beantragt, damit er in Zukunft noch mehr Asylsuchende in Riedern unterbringen kann.