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Detektiv
Legende: Detektive dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Colourbox

Ostschweiz Kanton St. Gallen führt Sozialdetektive ein

Der Kanton St. Gallen kann neu sogenannte Sozialhilfe-Inspektoren einsetzen. Dafür braucht es aber einen konkreten Verdacht, dass der Sozialhilfebezüger nicht korrekt Auskunft gibt. Das hat der Kantonsrat entschieden.

Der Kantonsrat sprach sich mit 71 zu 41 Stimmen für die neue Regelung im Sozialhilfegesetz aus. FDP, SP und Grüne bezeichneten die Vorlage als unnötig und wollten nicht eintreten. Sie unterlagen damit aber.

Der Rat folgte den Anträgen der vorberatenden Kommission: Demnach können Behörden, Polizei oder Detektive zur Kontrolle von Sozialhilfebezügern aktiv werden, jedoch nur unter klar geregelten Voraussetzungen.

Regierung wollte freie Hand

Zulässig sind etwa Hausbesuche, Kontrollen am Arbeitsplatz und die Beobachtung von Sozialhilfebezügern im öffentlichen Raum. Die Regierung wollte die Rolle der Sozialhilfe-Detektive weniger eng definieren und die Reglementierung den Gemeinden überlassen.

Regierungsrat Martin Klöti sagte, mit der Gesetzesänderung werde ein System geregelt, das bereits heute funktioniere. Rapperswil-Jona beispielsweise setzt bereits heute auf Sozialdetektive. Diese kommen allerdings selten zum Einsatz.

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