Der Kantonsrat sprach sich mit 71 zu 41 Stimmen für die neue Regelung im Sozialhilfegesetz aus. FDP, SP und Grüne bezeichneten die Vorlage als unnötig und wollten nicht eintreten. Sie unterlagen damit aber.
Der Rat folgte den Anträgen der vorberatenden Kommission: Demnach können Behörden, Polizei oder Detektive zur Kontrolle von Sozialhilfebezügern aktiv werden, jedoch nur unter klar geregelten Voraussetzungen.
Regierung wollte freie Hand
Zulässig sind etwa Hausbesuche, Kontrollen am Arbeitsplatz und die Beobachtung von Sozialhilfebezügern im öffentlichen Raum. Die Regierung wollte die Rolle der Sozialhilfe-Detektive weniger eng definieren und die Reglementierung den Gemeinden überlassen.
Regierungsrat Martin Klöti sagte, mit der Gesetzesänderung werde ein System geregelt, das bereits heute funktioniere. Rapperswil-Jona beispielsweise setzt bereits heute auf Sozialdetektive. Diese kommen allerdings selten zum Einsatz.