Am 1. Januar 2014 ist im Kanton St. Gallen das neue Bibliotheksgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, dass die Bevölkerung über «einen angemessenen Zugang zu bibliothekarischen Angeboten und Dienstleistungen verfügt». Zudem soll im Kanton St.Gallen «ein zeitgemässes, leistungsfähiges und wirtschaftliches Bibliothekswesen» aufgebaut werden, heisst es in einer Mitteilung.
Gemäss Gesetz liegt die Hauptverantwortung für die Bibliotheken bei den Gemeinden, der Kanton jedoch unterstützt die Bibliotheken insgesamt. Nun startet der Kanton ein Projekt «für die Erarbeitung einer kantonalen Bibliotheksstrategie», wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Ein Entwurf der kantonalen Bibliotheksstrategie soll bis im Herbst 2014 vorliegen. In rund einem Jahr soll dann die kantonale Bibliotheksstrategie vom Regierungsrat verabschiedet werden.