Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat dazu eine Vorlage, wie die Staatskanzlei mitteilt. Verdeckt ermittelnde Polizistinnen und Polizisten spielten in der Polizeipraxis eine wichtige Rolle, heisst es.
Gemäss einem Bundesgerichts-Urteil aus dem Jahr 2008 braucht es dafür präzise gesetzliche Grundlagen. Weil diese in St. Gallen fehlen, kann die Polizei derzeit nur eingeschränkt verdeckt ermitteln, zum Beispiel durch Drogen-Scheinkäufe oder das Einloggen in Chatrooms unter einem Pseudonym.
Der Gesetzesentwurf orientiert sich an einer Musterbestimmung, welche die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren ausgearbeitet hat. Die Regeln für verdeckte Ermittlungen dienten primär dazu, Straftaten zu verhindern. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf Zustimmung.