Vor acht Jahren ging die Verantwortung für den Kulturgüterschutz im Kanton Thurgau vom Amt für Zivilschutz ins Amt für Denkmalpflege über. Und obwohl die gesetzlichen Vorgaben des Bundes klar sind, hat es der Kanton Thurgau seither verpasst, ein Konzept für den Kulturgüterschutz zu erstellen. Nun hat der Regierungsrat das Amt für Denkmalschutz mit der Erarbeitung dieses Konzeptes beauftragt.
In diesem Konzept werden Massnahmen vorgeschlagen, wie Eigentümer, das Personal von Museen und Bibliotheken, die Feuerwehr und der Zivilschutz bei Bränden oder Hochwasser vorgehen müssen, damit schützenswerte Kulturgüter im Ernstfall möglichst wenig Schaden nehmen. Das Konzept wird dem Thurgauer Regierungsrat im Sommer vorgelegt.