Hart diskutiert wurde im Grossen Rat die Frage, ob der Kanton für Schäden haftet, die durch misslungene Erdwärme- oder andere Projekte, die die Energie aus dem Untergrund nutzen, entstehen. Er entschied, dass der Kanton für allfällige Schäden haften muss.
Allerdings nur, wenn alle Stricke reissen und ein Konzessionsnehmer pleite geht und auch dessen Versicherung einen Schaden nicht bezahlen kann. Wie es im Kommissionsbericht heisst, ist es der Kanton, der die Bewilligung oder Konzession erteilt. Der Kanton bestimme, wem er mit welchen Auflagen eine Erlaubnis erteile und welche Versicherungs- oder Sicherheitsleistungen nötig seien.
Bürgern Sicherheit geben
Der Kanton könne und dürfe sich nicht aus der Verantwortung ziehen und die Eigentümer von Liegenschaften im Regen stehen lassen, sagten die Befürworter einer Staatshaftung. Gemäss übergeordnetem Recht sei der Kanton ohnehin zur Haftung verpflichtet, weil er die Hoheit über den Boden habe.
Was die Akzeptanz der Bevölkerung an der Nutzung des Untergrundes am meisten beeinträchtige, sei die Haftungsfrage. «Wir müssen dem Bürger Sicherheit geben, sonst begraben wir die Geothermie», sagten mehrere Redner. Die Mehrheit der Fraktionen von SVP und FDP lehnte den Vorschlag der vorberatenden Kommission jedoch ab und verlangte, dass die Version des Regierungsrates ins Gesetz kommen solle. Diese wies jegliche Staatshaftung zurück.
Projekt in Etzwilen gestoppt
Pläne für ein Geothermie-Kraftwerk im Thurgau gibt es derzeit in Etzwilen in der Nähe von Stein am Rhein. Anfang Jahr hat die Thurgauer Regierung die Planung des Projekts gestoppt, bis das Gesetz über die Nutzung des Untergrunds steht. Erst danach soll über eine Konzession entschieden werden.