Die Übertragung der Bauten ist ein weiterer Schritt in die Verselbständigung der Spitäler. Die Spitäler wurden 2000 in Form einer Aktiengesellschaft, der Spital Thurgau AG, verselbständigt.
Regeln wie bei Kantonsbauten
In der Debatte zu den Baurechtsverträgen wurde einzig über Details geredet. Einzelne Votanten äusserten Kritik an der Präambel des Vertrags, wonach bei allfälligen Bauvorhaben bei den dannzumal privatisierten Spitalbauten bei der Energie und beim Denkmalschutz die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten seien, wie sie für Kantonsbauten gelten. Ein Antrag, diese Klausel aus dem Baurechtsvertrag zwischen dem Kanton und der Thurmed Immobilien AG zu streichen, wurde deutlich abgelehnt.
Die Übertragung der Spitalbauten auf die bisherigen Mieter ist für den Kanton laut dem Regierungsrat kostenneutral. Er verliert zwar Mieteinnahmen, ist dafür aber auch nicht mehr für den Unterhalt zuständig.