Die eine Initiative fordert eine Ergänzung der Verfassung: Unter anderem soll darin festgehalten werden, dass Kanton und Gemeinden die zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens ordnen und für die Erhaltung und den Schutz des Nichtsiedlungsgebiets sorgen.
Die Gesetzesinitiative verlangt Änderungen im Planungs- und Baugesetz: Künftig sollen nur dann noch neue Flächen als Baugebiet eingezont werden, wenn mindestens die gleiche Fläche ausgezont wird und wenn das damit verbundene Vorhaben von öffentlichem Interesse ist.
Bei der Überprüfung der beiden Volksinitiativen habe die Staatskanzlei 5130 gültige Unterschriften festgestellt, heisst es einer Mitteilung des Kantons.