Konkret geht es um die sogenannten viszeralchirurgischen Eingriffe: Hochspezialisierte Operationen im Magen-Darm-Bereich, die gewisse Voraussetzungen brauchen. Eine Voraussetzung sind die Fallzahlen. Diese Fallzahlen sind im Spital Glarus zu tief.
Aber das Spital Glarus ist anderer Meinung und hat einen Entscheid der Gesundheitsdirektorenkonferenz vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Im Urteil heisst es aber, dass auf die Klage gar nicht eingetreten wird. Die Begründung: Für diesen Entscheid der Gesundheitsdirektorenkonferenz sei das Gericht nicht zuständig.
Beschwerde könne man erst in einem zweiten Schritt einreichen: Wenn die Gesundheitsdirektorenkonferenz definitiv entscheidet, dass – beispielsweise – viszeralchirurgische Eingriffe nicht mehr am Kantonsspital Glarus gemacht werden können. Vorerst ändert sich nichts. Es wird ein neues Verfahren geben und in diesem Verfahren kann sich das Kantonsspital Glarus für viszeralchirurgische Eingriffe bewerben.