Im August 2011 gab der Kapuzinerorden nach 425 Jahren sein Kloster in Appenzell auf. Aufgrund eines Vertrags zwischen den Schweizer Kapuzinern und dem Kanton Appenzell Innerrhoden aus dem Jahr 1925 fiel das Kloster zurück an den Kanton. Das Kloster muss saniert werden. Es soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Im Dezember 2013 wurde vom Grossen Rat ein Planungskredit von 900'000 Franken für die Umnutzung des Kapuzinerklosters in Appenzell in eine Bibliothek und für Büros zurückgewiesen. Stattdessen erteilte der Rat der Standeskommission (Regierung) den Auftrag, einen Antrag zur Aufhebung des Schutzstatus' zu stellen. Damit sollte der Abriss eines Teils des Klosters ermöglicht werden.
Nutzung ohne Teilabbruch möglich
Die Feuerschaukommission (kommunale Ortsplanungsbehörde) lehnte die Schutzentlassung aufgrund verschiedener Gutachten und Fachberichte ab. Das Kloster sei als Ganzes schutzwürdig. Eine zweckmässige Nutzung des Klosterareals sei auch ohne Teilabbruch zweckmässig.
Die Standeskommission beantragte dem Grossen Rat am Montag, den Auftrag zur Durchführung des Schutzentlassungsverfahrens für das Kapuzinerkloster zurückzuziehen. Mit Erfolg: Der Entscheid fiel mit 38 Ja, zu fünf Nein und sieben Enthaltungen deutlich aus.