Zwar haben am Sonntag rund 54 Prozent der Stimmenden St. Gallerinnen und St. Gallen Ja zur Neugestaltung gesagt. Die Abstimmungsbeschwerde schwebt derzeit aber noch wie ein Damoklesschwert über dem Ergebnis.
Karl Günzel hatte seine Beschwerde gegen eine nach seiner Auffassung einseitig formulierten Broschüre der Stadt gerichtet. Der Kanton hatte diese aber abgewiesen. Günzel kann seine Beschwerde nun ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Ob er dies tun wird, ist noch offen.
Gegenüber dem Regionaljournal von Radio SRF erklärte er, dass er sich entschlossen habe, die Beschwerde bei einem knappen Ergebnis weiterzuziehen. Er wolle sich nun mit Parteifreunden und Juristen über das weitere Vorgehen beraten. Die Beschwerdefrist läuft noch bis zum 17. Juni.