Das bisherige Hundegesetz trat 1985 in Kraft. Ein neues muss her, weil das alte die heutigen Anforderungen nicht mehr erfüllt. Gestern lief die Vernehmalassungsfrist des Gesetzesentwurfs ab.
Gut 40 Antworten sind beim Kanton eingegegangen, rund die Hälfte davon kam von den Gemeinden. Für diese stimmt die Stossrichtung des Hundegesetzes, wie Beat Tinner, Präsident der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidenten, bestätigt. Zu bemängeln sei aber, dass die Steuer für den zweiten Hund doppelt so hoch sei wie jene für den ersten Hund.
Fachverbände sind einverstanden
Die kynologische Gesellschaft Sektion St.Gallen ist ebenfalls zufrieden mit dem Gesetzesentwurf. Der Fachverband bemängelt zwar, dass die neu geplante zusätzliche Hundesteuer durch den Kanton unnötig sei. Mit dieser will der Kanton Kosten für aussergewöhnliche Fälle abdecken. Diese Kosten seien nach dem Verursacherprinzip durch den Hundehalter zu begleichen, findet der Fachverband.
Bauernverband will Hunde einschläfern
Der Bauernverband will, dass im Gesetz festgeschrieben wird, dass Hunde, die andere Tiere oder Menschen schwer verletzen, eingeschläfert werden müssen. Ansonsten ist der Bauernverband mit dem Gesetzesentwurf zufrieden.
Die Vernehmlassung wird nun ausgewertet. Vernehmlassungsantworten werden eventuell im Gesetz eingesetz. Dieses geht danach zum Regierungsrat, ehe es dem Kantonsrat unterbreitet wird.