Die St. Galler Regierung hatte sich stets gegen Verschärfungen im Gastwirtschaftsgesetz ausgesprochen, die einer Wiedereinführung der Wirteprüfung gleich kommen. Diese war im Kanton St. Gallen 1995 im Zug von verschiedenen Deregulierungen abgeschafft worden. Eine knappe Mehrheit des Kantonsrats erteilte dann allerdings der Regierung den Auftrag, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Darin wird konkretisiert, welche zusätzlichen Bedingungen angehende Wirte erfüllen müssen, um ein Patent zu bekommen.
Höhere Anforderungen
Bisher mussten sie lediglich Kenntnisse in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention vorweisen. Neu sollte auch das Wissen in Fächern wie Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Rechnungswesen, Sozialversicherungsrecht und Mehrwertsteuerrecht überprüft werden. Der Gesetzesvorschlag war von der vorberatenden Kommission unverändert gutgeheissen worden. Kurz vor Beginn der Session versuchte die Industrie und Handelskammer St. Gallen-Appenzell IHK noch Gegensteuer zu geben und forderte die Parlamentarier per Brief dazu auf, die Wirteprüfung abzulehnen.
Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit
Regierungsrat Benedikt Würth (CVP) stellte klar, dass die Argumente gegen die Verschärfung weiterhin Gültigkeit hätten: Das Gesetz bedeute eine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit, kritisierte er. Der Wind der Regulierung wehe wieder, weil man den Anliegen der Branche entgegenkommen wolle. Mit diesen unterschiedlichen Meinungen quer durch die Fraktionen zeichnete sich ein enges Resultat ab. Es wurde sogar sehr knapp: Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten entschied sich der Rat mit 57 gegen 56 Stimmen gegen die Vorlage und damit gegen das Comeback der Wirteprüfung.