Weil die Altstadt von Rapperswil in einer Tourismus-Region liege, hatte das St. Galler Verwaltungsgericht die Sonntagsarbeit während der Sommermonate erlaubt.
Die Gewerkschaft Unia reichte im Mai letzten Jahres Beschwerde beim Bundesgericht ein mit der Begründung, der M-Express sei nicht auf spezielle Bedürfnisse von Touristen ausgerichtet. Deshalb falle der Laden nicht unter die Ausnahmebewilligungen für Fremdenverkehrsbetriebe.
Das Bundesgericht befindet nun, es müsse erst geklärt werden, ob Rapperswil ein Tourismusgebiet ist oder nicht.