Kantonsrat Ueli Fisch (GLP) forderte mit einer Motion die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips: Jede Person solle das Recht erhalten, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über amtliche Unterlagen erhalten, falls nicht überwiegende öffentliche und private Interessen entgegenstehen. Seit 1995 gilt das Öffentlichkeitsprinzip beim Bund und inzwischen in den meisten Kantonen.
Die Thurgauer Regierung hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen: Das Ziel, die Transparenz der Behördentätigkeit zu gewährleisten, sei mit den heutigen Regelungen bereits weitgehend erreicht, erklärte sie in ihrer Stellungnahme. Zwar existiere kein allgemeiner und umfassender Anspruch auf Informationen über die Tätigkeit der Verwaltung. Die Behörden seien jedoch verpflichtet, wichtige Informationen umgehend zu veröffentlichen. «Es besteht kein Bedarf für eine weitergehende Regelung», so die Regierung.