Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hatte im März 2015 entschieden, der M-Express in Rapperswil-Jona erfülle die Bedingungen für Ladenöffnungszeiten am Sonntag nicht. Die Genossenschaft Migros Zürich reagierte mit einem Rekurs auf die Verfügung des Kantons St. Gallen. Der Grossverteiler ist nun laut einer Meldung der «Zürichsee-Zeitung» erneut abgeblitzt.
Nicht explizit für Touristen
Die Altstadt von Rapperswil-Jona sei zwar ein Ausflugsort, beim M-Express handle es sich aber nicht um einen Betrieb, welcher der Befriedigung spezifischer Bedürfnisse der Touristen diene, heisst es im Entscheid der Verwaltungrekurskommission. Damit gelte das Sonntagsarbeitsverbot gemäss Arbeitsgesetz.
Fall war schon vor Bundesgericht
Der Entscheid hat bereits eine längere Vorgeschichte: Der M-Express am Rande der Altstadt von Rapperswil-Jona war seit 1997 auch an Sonntagen geöffnet. Gegen die Sonntagsverkäufe dieser Migros-Filiale wehrte sich die Gewerkschaft Unia durch alle Instanzen - und erhielt vor Bundesgericht Recht. Der Fall ging zurück ans St. Galler Verwaltungsgericht und von dort zum Amt für Arbeit und Wirtschaft, welche eine Verfügung erliess. Die Genossenschaft Migros Zürich focht die Verfügung an. Der Entscheid der Verwaltungsrekurskommission ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.