Das Bezirksgericht Weinfelden sprach Mattle im letzten November von den Vorwürfen der ungetreuen Amtsführung sowie ungetreuer Geschäftsbesorgung frei. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall vor Obergericht. Sie argumentierte, Mattle hätte nie Kompetenzen erhalten, um Geld aus der Stadtkasse an die Organisatoren der Tour de Suisse zu überweisen.
Die Staatsanwaltschaft bleibt bei der Forderung: Mattle soll eine Geldstrafe sowie eine Busse erhalten. Der Verteidiger von Mattle forderte einen Freispruch. Mattle selber äusserte sich nur kurz: Er sei nach wie vor überzeugt, nichts falsch gemacht zu haben. Er habe sich nie persönlich bereichern wollen.