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Ostschweiz Keine privaten Drohnen bei öffentlichen Anlässen

Wer bei einem Volksfest oder einem anderen öffentlichen Anlass eine private Drohne einsetzt, muss damit rechnen, dass ihn die Polizei zur Landung zwingt. Bei einem Absturz könnte Schaden entstehen oder Menschen verletzt werden. Es braucht deshalb ab dem 1. August eine Bewilligung vom Bund.

Wenn die Polizei in einer Situation davon ausgehen müsse, «dass eine gewisse Gefährdung besteht, wenn ein Flugobjekt über einer Menschenmenge fliegt, würden wir dafür sorgen, dass das Gerät landen muss», erklärt Gian Andrea Rezzoli, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen.

In einer Menschenmenge diejenige Person zu finden, welche die Drohne steuert, dürfte nicht immer einfach sein. In einem solchen Fall würde die Polizei das Gelände aber weiträumig absuchen. Im Kanton St. Gallen kam es bis jetzt noch nie zu einem Fall, bei dem die Polizei eine Drohne zur Landung zwingen musste.

Da es in der Stadt Zürich kürzlich zu zwei solchen Fällen gekommen ist, reagiert nun das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Auf den 1. August führt es für Drohnenflüge über Menschenmassen bei öffentlichen Anlässen eine Bewilligungspflicht ein.

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