Das geltende Gesetz biete dazu keine Handhabe. Am Untersee gebe es immer mehr gewerbliche Seebestattungen, weil im Nachbarland Naturbestattungen verboten seien, so Stark.
Und weiter: Der Friedhofzwang richte sich nicht gegen die immer beliebter werdenden alternativen Bestattungsformen im Thurgau. Um sogenannte Friedwälder und andere Naturbestattungen weiterhin zu ermöglichen, können die Gemeinden inskünftig Zonen für alternative Bestattungen ausscheiden.
Zudem hat der Grosse Rat mit einer Anpassung des Gewässerschutzgesetzes den Weg frei gemacht für das erste Geothermie-Projekt im Thurgau. Die Bewilligungspflicht für die Nutzung von Tiefenwasser sei lediglich eine Übergangsbestimmung, heisst es in der Botschaft des Regierungsrates.
Es brauche sofort Rechtssicherheit für die Planung von Geothermie-Kraftwerken. Der Regierungsrat will noch in der laufenden Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten.