Der Fall sei für die Staatsanwaltschaft abgeschlossen, sagt Mediensprecher Andreas Baumann. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass den Autofahrern kein straffälliges Verhalten nachgewiesen werden könne.
Laut Staatsanwaltschaft mussten die Autofahrer nicht damit rechnen, dass sich eine Person auf der Fahrbahn befindet. Warum sich der Mann auf der Autobahn befand, bleibt unklar.
Im Kanton St. Gallen haben sich in den letzten Jahren ähnliche Unfälle ereignet: Im Oktober 2012 wurde beispielsweise ein Mann auf der Autobahn zwischen Au und St. Margrethen mehrmals überfahren.