Vor einem Jahr haben drei Kantonsparlamentarier in einer Motion gefordert, den Thurgauer Gemeinden soll ein Mitsprache- oder Anhörungsrecht bei konkreten Massnahmen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ermöglicht werden. Die Thurgauer Regierung hat zwar die Motion abgelehnt, weil einzelne Forderungen übergeordnetes Recht tangieren, dem Kernanliegen aber zugestimmt – zumal eine entsprechende Verordnungsanpassung durch das Obergericht bereits eingeleitet ist.
Ab 10'000 Franken reden die Gemeinden mit
Nun hat auch das Thurgauer Kantonsparlament die Anliegen positiv aufgenommen. Künftig sollen die Gemeinden eine Stellungnahme einreichen können, wenn eine geplante Kesb-Massnahme mehr als 10'000 Franken kostet. Und die Gemeinden sollen auch Einsicht in die Akten bekommen.
Offene Türen
Hermann Lei, Mitinitiant und SVP-Kantonsparlamentarier, begrüsst das erweiterte Mitspracherecht der Gemeinden: «Man hat überall erkannt, dass es bei der Kesb einen Anpassungsbedarf gibt. Die Gemeinden müssen besser einbezogen werden. Regierung, Obergericht und Parlament haben das eingesehen, und das ist sehr positiv.»
Auch bei der Kesb Thurgau kommt die Anpassung gut an: «Mit dem Vorstoss rennen die Politiker offene Türen ein, weil wir damit die Gemeinden besser in das Verfahren einbeziehen können», sagt Andreas Hildebrand, Präsident der Kesb Thurgau.