Die Klinik Stephanshorn hatte gegen die im Juni 2014 von der St. Galler Regierung beschlossene Spitalliste für Akutsomatik Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Grund: 14 Anträge der Klinik für verschiedene Leistungsgruppen waren nicht berücksichtigt worden.
Teilweise Einigung
Trotz der laufenden Beschwerde fanden Gespräche über eine mögliche aussergerichtliche Einigung statt. Das Ergebnis: Fünf von der Klinik eingereichte Leistungsgruppen werden vom Gesundheitsdepartement nun doch akzeptiert, heisst es in einer Medienmitteilung. Dabei geht es um Behandlungen in den Fachrichtungen Pneumologie, Kardiologie und Urologie.
Gleichzeitig zieht die Klinik die Anträge für fünf weitere Leistungsgruppen zurück. Sie betreffen die Thoraxchirurgie, die Neurochirurgie oder die spezialisierte Geburtshilfe.
Noch offen sind damit vier Leistungsbereiche, über die keine Einigung gefunden werden konnte. Nach Auffassung des Gesundheitsdepartements sollen diese Behandlungen aufgrund kleiner Fallzahlen ausschliesslich im Kantonsspital St. Gallen angeboten werden. Wann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird, ist noch offen.