Der Entscheid sei in den letzten zwei Jahren gereift, sagt der Präsident der Einbürgerungskommission, Ernst Züllig. Auslöser dafür seien die Einbürgerungs-Entscheide des Bundesamtes für Migration der letzten Jahre gewesen. Es hat immer wieder anders entschieden als von der Kommission empfohlen. Er verstehe das nicht, sagt Züllig. «Wir kennen doch diese Leute und haben mit ihnen gesprochen».
Nun bearbeitet der Kanton die Romanshorner Gesuche um erleichterte Einbürgerung. Dies tut er auch für die anderen 79 Thurgauer Gemeinden. Es geht darum, verschiedene Abklärungen bei Ämtern zu machen oder mit den Betroffenen zu reden und dann einen Bericht mit Empfehlung zu verfassen.
Giacun Valaulta, Leiter des Thurgauer Amtes für Handelsregister und Zivilstandswesen, versteht den Romanshorner Frust. Man müsse sich damit abfinden, dass man nur Lieferant von Informationen sei, sagt er. «Es gelten im Moment diese Gesetze - der Bund entscheidet».
Die Einbürgerungskommission in Romanshorn stellt sich selbst nach diesem Entscheid nicht in Frage. Um ordentliche Einbürgerungen kümmere sich auch in Zukunft noch die Einbürgerungskommission, stellt Ernst Züllig klar.