Die Schule St. Margrethen hatte nach den Sommerferien 2013 von der Schülerin verlangt, den Unterricht ohne Kopftuch zu besuchen. Darauf blieb das Mädchen mehrere Wochen lang der Schule fern. Die Eltern erhoben beim kantonalen Bildungsdepartement Beschwerde gegen das Kopftuchverbot. Dort ist der Fall noch hängig.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Eltern im vergangenen Oktober bestraft. Sie sollen ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht verletzt, gegen das kantonale Volksschulgesetz und gegen amtliche Verfügungen verstossen haben. Die Eltern fochten den Strafbefehl an und standen deshalb am Mittwoch in Altstätten vor dem Einzelrichter.