2011 hatte eine Schule in Bürglen zwei muslimischen Mädchen verboten, das Kopftuch in der Schule zu tragen. Der Fall kam vor das Bundesgericht. Das Urteil: Die Mädchen dürfen weiterhin ein Kopftuch tragen, da die Schulordnung alleine für ein Verbot nicht ausreiche. .
Die SVP verlangte darauf in einer Motion, die Schaffung der nötigen gesetzlichen Grundlagen.
Die Thurgauer Regierung empfiehlt dem Parlament, die Motion zu überweisen. Schulgemeinden sollten damit die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf ein Kopftuchverbot auszusprechen oder andere Kleidervorschriften zu machen. Entscheiden müsse man aber im Einzelfall, dabei müsse die Verhältnismässigkeit gewahrt werden, so Erziehungsdirektorin Monika Knill im «Regionaljournal Ostschweiz». Als nächstes berät das kantonale Parlament, der Grosse Rat, darüber.