Wer Bäume als letzte Ruhestätte in einem Waldfriedhof kommerziell anbietet, soll künftig im Kanton Thurgau eine Baubewilligung dafür beantragen müssen. Dies gilt auch rückwirkend für bestehende Friedhöfe. Der Kanton begründet die neuen Regeln mit dem zunehmenden Bedürfnis nach dieser Bestattungsart. Was vor rund 15 Jahren mit einigen wenigen Bäumen auf einem kleinen Areal begann, findet zunehmend Anklang.
Auf einem Waldfriedhof gibt es allerding keine Bauten. Heute schon dürfen keine Zäune gebaut, Grabsteine gelegt oder auch nur Grabschmuck angebracht werden. Einem Waldareal ist nicht unbedingt anzusehen, dass es ein Waldfriedhof ist.
Ein Baubewilligungsverfahren sei darum «völlig überrissen», sagt Mike Gessner, Anwalt der Friedwald GmbH und Schwiegersohn des Eigentümers. Kein Problem hätte man dagegen mit einer forstrechtlichen Bewilligung, wie dies in einigen anderen Kantonen verlangt werde. Die Friedwald GmbH führt allein im Kanton Thurgau 14 Anlagen. Mehrere Dutzend «Friedhöfe» mit jeweils über 100 Bäumen sind es in der ganzen Schweiz.
Ob man bei der Friedwald GmbH die Bewilligungspflicht akzeptiert, ist noch nicht entschieden. Bei der ersten konkreten Aufforderung einer Gemeinde ein Baugesuch nachzureichen, werde man darüber entscheiden, sagt Gessner.
Im Thurgauer Baudepartement stellt man sich auf den Standpunkt, dass der wichtige Punkt bei den Waldfriedhöfen nicht Bauten, sondern die Nutzung des Waldes sei. Vergleichbar sei etwa ein Landeplatz für Gleitschirmflieger: auch dort gebe es keine Bauten, Gegenstand der Bewilligung sei die Nutzung, die über das allgemein Übliche hinausgehe.