Anfang Dezember hat der Thurgauer Grosse Rat mit dem Budget 2014 auch einem Objektkredit für die Sanierung des Kunstmuseums zugestimmt. Gegen diesen Entscheid wurde eine Beschwerde hängig, wie am Mittwoch im Grossen Rat in Weinfelden bekannt wurde. Für die Behandlung der Beschwerde habe der Regierungsrat einen Rechtsanwalt eingeschaltet, so Finanzdirektor Bernhard Koch.
Mehrere Parlamentarier kritisierten in der mehrstündigen Debatte, der Regierungsrat wolle das Kunstmuseum mit einem «Kunstgriff» in den Lotteriefonds bauen; das sei rechtlich fragwürdig und moralisch bedenklich. Das Lotteriefonds-Geld sei nicht für Grossprojekte gedacht.
Das Projekt «Kunstmuseum» stand von Beginn weg unter keinem guten Stern. Der Regierungsrat machte Fehler im Submissionsverfahren. Einen Wettbewerb will der Regierungsrat aber weiterhin nicht durchführen, was auf breite Kritik stösst.