Die Kantone haben schnell reagiert: Am Dienstagmorgen hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann bekannt gegeben, dass die Frankenstärke als Grund für Kurzarbeit akzeptiert wird – und am Nachmittag konnten die Unternehmen auf der Homepage des St. Galler Amtes für Wirtschaft bereits die ausführenden Informationen dazu herunterladen.
Noch zeigte der Beschluss kaum Auswirkungen: Momentan gebe es von rund einem Dutzend Firmen Gesuche für Kurzarbeit, erklärte Rolf Wirth vom St. Galler Amt für Wirtschaft und Arbeit. Diese Zahl sei nicht aussergewöhnlich. Die Anträge würden aber teilweise bereits mit der Frankenstärke begründet.
Schnelle Ausschläge
Ein Blick in die Kurzarbeits-Statistiken der letzten Jahre zeigt allerdings, dass sich die Gesuche in Krisenzeiten sehr schnell häufen können. Besonders deutlich war die Entwicklung rund um die Finanzkrise ab 2008.
So wurden 2007 im Kanton St. Gallen rund 1,1 Millionen Franken an Kurzarbeitsentschädigungen ausbezahlt. 2008 waren es dann bereits 7,3 Millionen Franken. Danach schnellten die Zahlungen hoch – auf einen Rekordwert: 2009 wurden 121,1 Millionen Franken an Entschädigungen ausbezahlt, betroffen waren 8644 Arbeitnehmende. Nach diesem Höhepunkt der Krise nahm die Kurzarbeit rasch wieder ab: 2010 waren es noch 25,2 Millionen Franken.
Frankenstärke als Grund bis 2013
Vergleichsweise gering fiel der Ausschlag 2012 aus, als der schwache Euro der Ostschweizer Exportwirtschaft ebenfalls Probleme verursachte: Von 6 Millionen im Jahr 2011 stiegen die ausbezahlten Entschädigungen im Kanton St. Gallen auf 15,1 Millionen Franken an. Bereits damals war die Frankenstärke vom Bundesrat vorübergehend als Grund für Kurzarbeit anerkannt worden – bis diese Bestimmung Ende 2013 wieder aufgehoben wurde.
Man könne nicht abschätzen, wie stark die Kurzarbeit in den kommenden Monaten zunehmen werde, erklärte Edgar Sidamgrotzki, Leiter des Thurgauer Amtes für Wirtschaft und Arbeit. Er erwarte kurzfristig keinen Ansturm. Die Firmen seien teilweise noch mit Jahresabschlüssen beschäftigt oder prüften intern die möglichen Auswirkungen. Zudem müsse man zuerst abwarten, wie sich der Frankenkurs entwickle.
Er sei aber froh, um den Entscheid des Bundesrates, betonte Sidamgrotzki. Damit gebe es Rechtssicherheit für die Behörden in den Kantonen bei der Bearbeitung der Gesuche: Sie müssen jeweils überprüfen, ob die Ursachen für die Probleme im Betrieb selber zu finden sind - oder beispielsweise durch die Frankenstärke verursacht werden.