Der Bürger hat beim kantonalen Departement des Inneren Anzeige eingereicht, wie das «St. Galler Tagblatt» in seiner Samstagsausgabe schreibt.
Im Sommer 2013 hatten sich die Stimmbürger in der Abstimmungsvorlage zum Bahnhofsplatz für eine Neugestaltung mit neuem Wasserspiel ausgesprochen.
Später hatte der Stadtrat jedoch entschieden, den Lämmlerbrunnen stehen zu lassen und auf das Wasserspiel zu verzichten. Man habe keinen alternativen Standort für den Brunnen gefunden, begründete der Stadtrat im Dezember seinen Entscheid im Parlament. Zudem seien die Unterhaltskosten für das Wasserspiel höher als gedacht. Das Wasserspiel sei auch nicht ein so markanter Teil der Neugestaltung des Bahnhofs, dass man von einer Projektänderung reden müsste.
Dies sieht der Bürger anders. Er verlangt vom Kanton, dass entweder der «eigenmächtige» Entscheid des Stadtrats als nichtig erklärt werde oder aber, dass das Stadtparlament darüber befinden solle.