Neben dem Abbau von bürokratischen Hürden soll die Arbeitsintegration von Flüchtlingen mit einem Teilohnmodell gefördert werden. Der erste Zugang eines
Flüchtlings in den Schweizer Arbeitsmarkt erfolgt meistens über ein Praktikum. Nach diesem Praktikum sind die Flüchtlinge aber meistens nicht so gut qualifiziert, dass die Arbeitsgeber bereit sind, den branchenüblichen Mindestlohn zu bezahlen.
Graubünden kennt den Teilohn für Flüchtlinge bereits
Der Kanton St. Gallen will deswegen das Teillohnmodell anwenden. Dieses gibt es bereits seit zwei Jahrn in Graubünden. Die Leiterin der bündner Fachstelle für Integration ist mit den ersten Resultaten zufrieden. In Zusammenarbeit mit den Sozialpartner steigt der Lohn eines Flüchtlings stufenweise. Ziel ist ein Mindestlohn mit einer Festanstellung nach zwei Jahren. Begleitet wird dieser Prozess mit Coaching und Sprachförderung.