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Ostschweiz «Leichenschauen werden nicht gründlich genug durchgeführt»

Rechtsmediziner sind alarmiert: Jedes zweite Tötungsdelikt in der Schweiz bleibt unentdeckt. Experten fordern nun eine gründlichere Leichenschau und eine Änderung der Strafprozessordnung.

Ein Artikel in der Monatszeitung «Kriminalistik», der führenden Fachzeitschrift im deutschen Sprachgebiet für Kriminalisten aus der Schweiz, Deutschland und Österreich, lässt aufhorchen. Bei den Tötungsdelikten besteht eine Dunkelziffer von 50 Prozent. Die Hälfte aller Tötungen werde nicht erkannt, sagt Roland Hausmann, Chefarzt des Instituts für Rechtsmedizin am Kantonsspital St. Gallen: «Das liegt daran, dass die Ärzte, die die Leichenschau machen, rechtsmedizinisch keine Fachleute sind. Ausserdem werden die Leichen nicht gründlich genug untersucht.» In der Regel führen Hausärzte und Notärzte die Leichenschauen durch.

Konservative Schätzungen

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Dunkelziffer von 50 Prozent
02:14 min
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Der St. Galler Rechtsmediziner Hausmann hat seine These zusammen mit dem Direktor des Insituts für Rechtsmedizin der Uni Bern und dem Zürcher Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch aufgestellt. Sie stützen sich auf eine aktuelle Studie aus Deutschland, die besagt, dass in Deutschland die Hälfte aller Tötungsdelikte nicht entdeckt werden.

Die Rechtsmediziner schätzen, dass in der Schweiz sogar mehr als nur jedes zweite Tötungsdelikt nicht erkannt wird. Gemäss Bundesamt für Statistik wurden im letzten Jahr in der Schweiz 41 Tötungsdelikte registriert. Der Chefarzt des Instituts für Rechtsmedizin am Kantonsspital St. Gallen Roland Hausmann fordert deshalb eine Revision der Strafprozessordnung, damit auch bei einem Unfall oder bei Suizid eine Obduktion, also eine Leichenöffnung, durchgeführt werden kann.

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