Schweizer Kunden bestellen günstige Waren auf deutschen Internetseiten und lassen sie an eine deutsche Adresse liefern. Damit sparen sie Versand- und Zollkosten. Weil sie seit einigen Tagen die Mehrwertsteuer nicht mehr zurückfordern können, fällt aber ein Anreiz weg.
Die Betreiberin eines Lieferdepots in Konstanz, Mandy Klein, kann das nicht verstehen: «Das ist eine Ungleichbehandlung.» Wenn grosse Waren bestellt würden, wie zum Beispiel eine Waschmaschine oder ein Fahrrad, könne die fehlende Mehrwertsteuerrückerstattung das Produkt ziemlich verteuern. «Mir haben schon Kunden gesagt, dass sie die Waren nicht mehr über mich liefern lassen wollen.»
Klein sucht nach Lösungen für das Problem. Sie überlegt sich rechtliche Schritte. Zudem zieht sie in Betracht, ihr Geschäftsmodell anzupassen. «Wenn ich als Wiederverkäuferin auftrete, dann kann die Mehrwertsteuer weiterhin zurückgefordert werden.»